SICHER: Mit dem LED Fahrrad-Rücklicht von FISCHER sind sie im Dunklen auf dem Fahrrad sichtbar
LANGLEBIG: Dank neuester LED-Technologie bis zu dreifach längere Batterielebensdauer als herkömmliche Glühbirnen – bis zu 50.000 Stunden Lebensdauer
SCHUTZ: Ein vor Spritzwasser geschütztes Gehäuse verhindert Schäden an der Elektrik und der Batterie und erhöht zudem die Lebensdauer
SCHNELL MONTIERT: Die Montage des FISCHER Fahrradrücklichts gestaltet sich besonders einfach. Verantwortlich dafür ist die Universalhalterung, die ein werkzeugfreies Anbringen am Schutzblech- und Strebenbefestigung ermöglicht.
ZUGELASSEN: Das uneingeschränkt für den Straßenverkehr geeignete Fahrrad Rücklicht entspricht den gesetzlichen Anforderungen der StVZO
Schlagwort: Spritzwasserschutz
Fischer Fahrrad Beleuchtungs-Set 80/40/20 Lux, Akku-Leuchtenset Stop, Front- und Rückleuchte, mit Akku und USB-Ladefunktion, 3 Leuchtfunktionen, Spritzwasserschutz nach IP44, StVZO-zugelassen
SICHER: Mit dem FISCHER Akku-Rücklicht STOP im Set mit der 80 Lux Frontleuchte sind Sie bei Dunkelheit hervorragend sichtbar. Mit der Stopp-Licht-Funktion zeigt die Rückleuchte Bremsungen an. Dann aktiviert die Lampe alle 50 statt 25 LEDs während der normalen Fahrt
LANGLEBIG: Dank des internen Lithium-Ionen-Akkus beträgt die Laufzeit der Frontleuchte bis zu 22 Stunden. Mit der Betriebsdauer von bis zu 12 Stunden ist es nicht notwendig, die Rückleuchte nach jeder Fahrt zu laden
PRAKTISCH: Sowohl die Montage der Halterung am Fahrrad als auch die Befestigung der Leuchten am Halter funktionieren werkzeuglos
SICHTBARKEIT: Während der normalen Fahrt sind 25 Lichter an der Rückleuchte aktiv. Beim Bremsen sind es 50 Lichter, sodass der nachfolgende Verkehr den Bremsvorgang erkennt
LADESTAND: An der Frontleuchte befindet sich eine Anzeige für den Akku sowie den Modus. 4 LEDs zeigen genau an, wie viel Kapazität noch vorhanden ist und welcher Beleuchtungsmodus aktiv ist
ZUGELASSEN: Das uneingeschränkt für den Straßenverkehr geeignete Fahrrad-Beleuchtungsset entspricht den gesetzlichen Anforderungen der StVZO